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Das neue EU-Hygienepaket und die nationale Lebensmittelgesetze
Seit dem 01. 01. 2006 gilt EU-weit das neue EU Hygienepaket. Dadurch wurden damals die nationale Lebensmittelgesetzgebung zum größten Teil außer Kraft gesetzt und musste erst wieder an das EU-Hygienepaket angepasst werden. Dieser Prozess ist inzwischen weitgehend abgeschlossen (siehe Aufstellung der einzelnen Gesetzestexte rechts).
Es ist empfehlenswert, darauf zu achten, dass man zur Information die neuesten gültigen Fassungen der jeweiligen Verordnungen und Gesetzestexte heranzieht. So waren Rückstellproben bei Rohei-haltigen Speisen bis Anfang 2006 vorgeschrieben, mit der Einführung des EU-Hygienepakets wurde diese Vorschrift vorübergehend aufgehoben, seit 2010 sind Rückstellproben wieder durch die Tier-LMHV vorgeschrieben.
Infektionsschutzgesetz
Alle Mitarbeiter, die in der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind müssen laut §43 des IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu Beginn ihrer Tätigkeit an einer amtlichen Erstbelehrung teilnehmen und jährlich durch den Arbeitgeber eine Wiederholungsbelehrung erhalten.
Inhalt dieser Belehrung ist unter anderem Infektionskrankheiten, die zu einem Tätigkeitsverbot führen, besonders gefährdete Lebensmittel, die Meldepflicht bei Auftreten einer Erkrankung, und wichtige Hygieneregeln.
Download: Text Infektionsschutzgesetz
Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg bietet weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz zum Download an:
Infos vom Landesgesundheitsamt
Literatur: Das aid-Heft "Infektionsschutz im Lebensmittelbereich" (Bestell-Nr. 1500)
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Die wichtigsten Bestimmungen zum EU-weit gültigen Hygienepaket und dem nationalen Lebensmittelrecht
Auf EU-Ebene gilt seit 01.01.2006 das sogenannte EU-Hygienepaket, bestehend aus den Hygieneverordnungen (EG)
- Nr. 852/2004
- Nr. 853/2004
- Nr. 854/2004
Dazu kommt auf nationale Ebene
- das Lebensmittel und Futtermittelgesetz (LFGB), zuletzt geändert am 09.12.2010
- die nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (DVO LmH) vom 08.08.2007, diese teilt sich auf in die Artikel
- Art. 1: Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Art. 2: Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Art. 3: Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Art. 4: Zoonosen-Überwachungsverordnung (ZnÜwVO)
- Art. 5: Lebensmittel-Einfuhrverordnung (LMEV)
- und verschiedene Änderungsverordnungen zu bisherigen Regelungen
- der Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV Lebensmittel-Hygiene - AVV LmH) vom 09.11.2009.
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