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Kennzeichnungspflicht auf dem Speiseplan
Zusatzstoffe
Auf dem Speiseplan müssen die in den Speisen enthaltenene Zusatzstoffe vermerkt werden. Seit Oktober 1998 gilt die "Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken", kurz Zusatzstoffzulassungsverordnung, ZZulV. Sehr gut zusammengefasst ist diese Regelung im Merkblatt zur Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln im Gastronomiebereich und bei der Gemeinschaftsverpflegung.
Schinken
Unterschieden werden muss zwischen Hinterschinken (=Schinken), Vorderschinken, Formschinken oder prozessierten Schinkenprodukten. Details findet man auf dem Merkblatt "Schinken" der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter BaWü.
Käse
Unterschieden werden muss zwischen Feta, Kuhmilchkäse, Schafs- oder Ziegenkäse. Beim sogenannten Analogkäse oder Käseimitat (wird in Mensanet-Schulküchen nicht verwendet!) darf der Begriff Käse nicht vorkommen. Details findet man hier auf dem Merkblatt "Feta" der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter BaWü.
Genaue Beschreibung der Gerichte
Keine Fantasienamen auf dem Speiseplan verwenden (z.B. "Mallorcapfanne")
Fleisch
Bei Fleisch bzw. Fleischerzeugnissen muss die Tierart genannt werden (z.B. Schweineschnitzel oder Rindergulasch).
Wie muss gekennzeichnet werden?
Auf Speiseplänen können Zusatzstoffe als nummerierte Fußnoten bei den einzelnen Gerichten aufglistet werden. Die Fußnoten müssen auf dem Speiseplan erklärt sein. Es ist nicht zulässig, einfach nur zu schreiben "Unsere Gerichte können folgende Zusatzstoffe enthalten ....", ohne dass die Zusatzstoffe den Gerichten zugeordnet werden können.
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Zusatzstoffklassen
Für die Kenntlichmachung werden die Zusatzstoffe bestimmten Klassen zugeordnet:
- mit Farbstoff
- mit Konservierungsstoff
- mit Antioxidationsmittel
- mit Geschmacksverstärker
- geschwefelt
- geschwärzt
- mit Phosphat
- mit Milcheiweiß
- mit Süßungsmittel
- enthält eine Phenylalaninquelle
- gewachst
Außerdem muss angegeben werden:
- coffeinhaltig
- chininhaltig
Es muss außerdem angegeben werden, wenn ein Gericht gentechnisch veränderte Bestandteile enthält.
Mehr Infos zu Zusatzstoffen haben wir hier zusammengestellt.
Wo verstecken sich Zusatzstoffe?
Als ernährungsbewusste Schulmensen vermeiden wir natürlich Produkte, die Zuatzstoffe enthalten. Hier ist eine Liste von Lebensmittelprodukten bzw Zutaten, in denen man besonders häufig Zusatzstoffe findet. Zusatzstoffe findet man durch einen Blick auf die Verpackung.
Fertigprodukte mit Vanillegeschmack: Diese enthalten meistens einen Farbstoff (dies wird mit der Kundenerwartung begründet, dass Vanilleprodukte einen gelben Farbton haben müssen).
Würzmischungen, z.B. für Gyros, oder Salatwürze, enthalten meist Glutamat. Heute wird Glutamat oft durch "Hefeextrakt" ersetzt, da Hefeextrakt reich an Glutamat ist, aber, weil es ein "natürliches" Produkt ist, muss Hefeextrakt nicht angegeben werden. Auch Sojasoße enthält auf natürliche Weise Glutamat, dies muss nicht angegeben werden.
Geriebener abgepackter Käse (Edamer, Gouda) enthält meist Farbstoff (ß-Carotin), und/oder Antioxidationsmittel.
Wurst und Fleischprodukte, z.B. Saiten, Fleischkäse, Schinken, Nürnberger etc.: Hier muss man die Zusatzstoffliste beim Metzger erfragen.
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