|
|
Schulungen in Lebensmittelhygiene sind Pflicht
Alle Personen, die in der Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmittel umgehen, müssen Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene besitzen. Schulungen in Lebensmittelhygiene sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen mindestens einmal pro Jahr stattfinden.
Rechtliche Grundlagen
In der VO (EG)) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII steht geschrieben: "Lebensmittelunternehmer haben zu gewährleisten, dass
1. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden;
2. die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des Verfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung oder für die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden."
In § 4 der LMHV steht geschrieben: "Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung .. über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse .. verfügen. Die Fachkenntnisse .. sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen."
Infektionsschutzgesetz
Informationen zum Infektionsschutzgesetz und zu Erst- bzw. Folgebelehrungen siehe unter Lebensmittelrecht.
|
Geforderte Fachkenntnisse
Diese Fachkenntnissen sind in der Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Satz 1 der "Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" vom 8. August 2007 aufgelistet. Zu den Anforderungen an Fachkenntnisse gehören:
1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
3. Lebensmittelrecht
4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
5. Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
6. Havarieplan, Krisenmanagement
7. Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
8. Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
10. Reinigung und Desinfektion
Literatur:
Das aid-Heft "Infektionsschutz im Lebensmittelbereich" (Bestell-Nr. 1500)
|